Aufgabenfeld und weiterführende Informationen
Der Personalrat ist die Vertretung aller Beamten und Angestellten im Schulamtsbezirk.
Informieren Sie sich im Folgenden über seine Arbeit:
Rechte, Aufgaben und Tätigkeiten des Personalrates
Vertraulichkeit ist garantiert.
Grundlage für die Rechte, Aufgaben und Tätigkeiten des Personalrates ist das Bayerische Personalvertretungsgesetz.
Dabei ist der Personalrat gleichberechtigter Partner des Dienststellenleiters.
Es sieht für den Personalrat vor:
Allgemeine Rechte (Artikel 67 – 69)
- Gestaltung des Dienstbetriebes
- Behandlung aller nach Recht und Billigkeit
- Wahrung der Vereinigungsfreiheit
- Beantragen von Maßnahmen, die Dienststelle und Angehörigen dienen
- Durchführen von Gesetzen und Verordnungen, die zugunsten der Beschäftigten gelten
- Anregungen/Beschwerden entgegennehmen und auf ihre Erledigung hinwirken
- Eingliederung/Förderung der Belange Schutzbedürftiger (Schwerbehinderte, Jugendliche)
- Gleichbehandlung von Frauen
Förmliche Beteiligungsrechte (Artikel 70 folgend)
Verfahren mit mehrstufigem Instanzenzug zum Beispiel Beteiligung bei Ernennungen, Entlassungen, Beförderungen, Besetzung von Funktionsstellen
Organe des Personalrates
Personalrat
In Personalratswahlen für fünf Jahre gewählt. Im Landkreis Regensburg elf Mitglieder, in der Stadt Regensburg elf Mitglieder (von der Zahl der Beschäftigten abhängig)
Gruppen im Personalrat
Beamte, Angestellte: Beratung und Beschlussfassung über Angelegenheiten, welche die jeweilige Gruppe betreffen.
Vorstand
Jede Gruppe (Beamte, Angestellte) wählt sich einen Gruppensprecher, der damit Vorstandsmitglied ist.
Erweiterter Vorstand
Ab elf Personalratsmitgliedern werden zwei weitere Mitglieder in den Vorstand gewählt.
Vorsitzender
Wahl aus den Mitgliedern des Vorstandes durch den Personalrat.
Aufgaben: Vorbereitung von Beratungen und Beschlüssen, Führung der laufenden Geschäfte,
Vertretung des Personalrates im Rahmen der Beschlüsse.
Vertretung der Schwerbehinderten
Wahl durch die Schwerbehinderten der Dienststelle, Vertretung deren Belange, dabei Stimmrecht, sonst beratende Teilnahme an Personalratssitzungen.