Konsularischer Muttersprachlicher Unterricht

Grundsätzliche Informationen 

Der Muttersprachliche Unterricht wird seit dem Schuljahr 2009/2010 ausschließlich durch die Konsulate organisiert.

In folgenden Sprachen werden im aktuellen Schuljahr über die zuständigen Konsulate an verschiedenen Schulen Arbeitsgemeinschaften angeboten:

Konsularischer muttersprachlicher Unterricht im Schuljahr 2025/2026:

  • Albanien und Kosovo
  • Bosnien und Herzegowina
  • Italien
  • Kroatien
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Serbien
  • Slowakei
  • Spanien
  • Tschechien
  • Türkei
  • Ungarn

Weiterführende Informationen 

  • Anmeldeformulare sowie weitere Informationen erhalten Sie von Ihrer zuständigen Sprengelschule
  • Vor der Weitergabe an die Erziehungsberechtigten sollen die Formulare mit dem Schulstempel versehen werden
  • Die ausgefüllten Anmeldebögen sollen bitte gesammelt von der Schule möglichst zeitnah an das jeweilige Konsulat weitergeleitet werden
  • Kopien der Anmeldebögen verbleiben an der Schule
  • Über die Bereitstellung von Räumlichkeiten der Schule und eventuelle Mietgebühren entscheidet der Sachaufwandsträger
  • Über den Besuch eines konsularischen muttersprachlichen Unterrichts kann auf Antrag eine Bescheinigung des Konsulats ausgestellt werden. Diese wird den Jahres- beziehungsweise Abschlusszeugnissen als Beiblatt beigelegt; eine Eintragung im Zeugnis erfolgt jedoch nicht
  • Der konsularische muttersprachliche Unterricht ist keine schulische Veranstaltung. Es besteht daher staatlicherseits kein Versicherungsschutz für die Schülerinnen und Schüler über die gesetzliche Schülerunfallversicherung