Befristete Arbeitsverträge für Aushilfskräfte an Grund- und Mittelschulen
Zentrale Informationen
Stellenangebote für den Vertretungsbedarf an Grund- und Mittelschulen
Befristete Arbeitsverträge für Aushilfslehrkräfte an Grund- und Mittelschulen
1. Befristete Arbeitsverträge in Teilzeit oder Vollzeit vom 14.09.2026 bis 12.09.2027.
2. Befristete Arbeitsverträge in Teilzeit oder Vollzeit zu einem späteren Termin während des Schuljahres.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit folgenden Unterlagen und Angaben direkt per E-Mail an das Staatliche Schulamt:
- Lebenslauf mit aktueller Adresse, Telefonnummer, Mail-Adresse
- Kopie der Lehramtsbefähigung beziehungsweise Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen
- Von Studierenden wird eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung, sowie gegebenenfalls die Zulassung zur Ersten Lehramtsprüfung benötigt.
- Gegebenenfalls Zeugnis über das bestandene Erziehungswissenschaftliche Staatsexamen
- Bescheinigung über einen ausreichenden Masernschutz
- Vollständig ausgefüllter Antrag auf Erfassung der Bereitschaft (dieser Formular finden Sie auf der Homepage des Formularserver Bayern) zum Vertretungsdienst mit folgenden Angaben:
- gewünschter Zeitraum der Beschäftigung (siehe oben) und Zahl der gewünschten Unterrichtsstunden in Teilzeit oder Vollzeit (maximal 28 Wochenstunden im Grundschulbereich und 27 Wochenstunden im Mittelschulbereich);
- Eine Bewerbung kann sich nicht auf eine Einzelschule beziehen.
- Sollten Bewerbungen an mehr als an ein Staatliches Schulamt gerichtet werden, so sind die jeweils betroffenen Staatlichen Schulämter davon mit einer Angabe unter Punkt 3 in Kenntnis zu setzen.
- Sollte die Bewerbung an ein Doppelschulamt gerichtet sein, so ist eine Präferenz bezüglich des genauen Einsatzortes anzugeben.
Es wird gebeten, Folgendes zu beachten:
- Bewerberinnen und Bewerber mit einer Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Grundschulen oder Mittelschulen werden grundsätzlich bevorzugt. Geeignete Bewerberinnen und Bewerber ohne abgeschlossene Lehramtsbefähigung bzw. mit einer anderweitigen Lehramtsbefähigung (Realschule, Gymnasium) oder Studierende werden nachrangig berücksichtigt.
- Wer bereits eine Einstellungszusage erhalten hat, kann an weiteren Bewerbungsverfahren nicht mehr teilnehmen.
- Lehramtsstudierende können bis zur Zulassung zur Ersten Lehramtsprüfung mit maximal 10 Unterrichtsstunden beschäftigt werden. Hierfür werden entweder eine Immatrikulationsbescheinigung und/oder die Bescheinigung über das Bestehen der Ersten Lehramtsprüfung im Fach Erziehungswissenschaften benötigt.
- Geeignete Bewerber werden in einen Bewerber-Pool aufgenommen und vom Staatlichen Schulamt kontaktiert, wenn sich eine Beschäftigungsmöglichkeit ergibt.
- Es gilt das Leistungsprinzip. Schwerbehinderte Bewerberinnen oder Bewerber werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
- Der Antrag Erfassung der Bereitschaft muss jährlich neu gestellt werden. Veränderungen gegenüber dem Vorjahr müssen angegeben werden (aktuelle Immatrikulationsbescheinigung, neu erworbene Zeugnisse).
Formulare
Das Formular Erfassung der Bereitschaft finden Sie auf der Homepage des Formularserver Bayern.