Schulpsychologie

Kontakt zu zuständigen Schulpsychologinnen

Kontakt Frau Uta Bauer

Kontakt Frau Christine Frey

Kontakt Frau Barbara Gierth

Kontakt Frau Astrid Klebl

Kontakt Frau Marina Machwirth

Kontakt Frau Lisa Plewe

Kontakt Frau Annette Roncevic

Kontakt Frau Katharina Winter

Kontakt Frau Irene Zeisel

Aufgabenfeld und weiterführende Informationen

Aufgabenfeld und weiterführende Informationen 

Schulpsychologische Beratung ist freiwillig, kostenlos und unterliegt der Verschwiegenheit.

Schulpsychologinnen und Schulpsychologen bieten Beratung, Hilfe und Betreuung für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte an

  • in psychologisch komplexen Fällen und Fragestellungen, die den schulischen Bereich betreffen
  • bei der Frage nach der Eignung für eine bestimmte Schulart
  • bei inklusiver Beschulung
  • bei Lern-, Leistungs- und Verhaltensschwierigkeiten
  • bei Fragen zu besonderen Begabungen
  • bei der Auflösung von Mobbingsituationen
  • bei der Förderung altersgemäßer Lern- und Arbeitsmethoden
  • bei der Bewältigung von Konflikten im schulischen Umfeld
  • bei Erziehungsfragen oder bei schulischen Krisen.

Was Sie in der Beratung von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen erwarten können

  • Geschützter Rahmen
  • Offenheit für Ihr Anliegen
  • Fundierte Informationen
  • Fachliche Stellungnahme
  • Ausführliche Gespräche
  • Perspektiven und Lösungswege
  • Testdiagnostik
  • Förderung und Training
  • Entscheidungshilfe
  • Kontakt zu anderen Beratungsdiensten

Schulpsychologinnen beziehungsweise Schulpsychologen und Beratungslehrkräfte arbeiten zusammen und sprechen ihre Tätigkeitsfelder ab.

Hier gelangen Sie zu unserer Taskcard mit Informationen und Formularen.

In folgenden Fällen ist es nach derzeitiger Rechtslage erforderlich, dass Schulpsychologinnen oder Schulpsychologen hinzugezogen werden müssen

  • Ausstellung von Bescheinigungen für die Schule über Legasthenie, isolierte Rechtschreibstörung beziehungsweise Lesestörung
  • Ausstellung von Bescheinigungen für die Schule über Einschulung von Kindern, die innerhalb der 1. Jahrgangsstufe erst nach dem 31. Dezember sechs Jahre alt werden.


Zugang zur Taskcard

Taskcard der Schulsychologie im Schulamtsbezirk Regensburg (Grund- und Mittelschule)