Erklärung zur Barriere-Freiheit
Das Schul-Amt will seine Internet-Seite barrierefrei machen.
Das heißt:
Alle Menschen sollen die Internet-Seite gut benutzen können.
Dafür gibt es Regeln.
Eine Regel heißt: Bayerische E-Government-Verordnung
Die kurze Form ist: BayEGovV
Eine andere Regel heißt: Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung 2.0
Die kurze Form ist: BITV 2.0
Der Test
Ein Berater hat die Internet-Seite vom Schul-Amt getestet.
Der Berater heißt: Sergey Yurchenko
Mit dem Test hat der Berater geprüft:
- Ob die Internet-Seite barrierefrei ist.
- Was die Redakteure besser machen können.
Diese Erklärung ist vom 09. Februar 2026.
Das Test-Ergebnis
Die Internet-Seite vom Schul-Amt ist noch nicht ganz barrierefrei.
Folgende Sachen auf der Internet-Seite sind nicht barrierefrei:
Manche Bilder sind nur zur Dekoration.
Damit die Internet-Seite schöner ist.
Die Bilder enthalten keine wichtigen Informationen.
Deshalb haben manche Bilder keine Beschreibung.
Auf der Start-Seite gibt es mehrere große Bilder.
Die Bilder enthalten auch Informationen.
Und die Bilder mit den Informationen wechseln sich ab.
Das soll die Internet-Seite schöner machen.
Es gibt aber auch noch einen Text mit den Informationen von den Bildern.
Die Reihen-Folge von den Inhalten auf der Internet-Seite ist wichtig.
Damit das Vorlese-Programm die Inhalte richtig vorliest.
An manchen Stellen ist die Reihen-Folge aber nicht richtig.
Deshalb kann das Vorlese-Programm das Menü vielleicht nicht so gut vorlesen.
Man kann die Internet-Seite mit der Tastatur benutzen.
Dabei sieht man nicht immer genau:
Wo bin ich gerade?
Und es ist nicht immer klar:
Wie ist die richtige Reihen-Folge?
Manche Elemente von der Internet-Seite bleiben immer an derselben Stelle.
Deshalb überdecken die Elemente manchmal Teile vom Vorlese-Programm.
Ganz selten ist der Name von einem Menü-Punkt anders als die Beschriftung.
Das passiert aber vor allem in anderen Sprachen.
Es gibt Formulare auf der Internet-Seite.
Manchmal gibt es in einem Formular mehrere Beschriftungen für ein Eingabe-Feld.
Das kann ein Problem für das Vorlese-Programm sein.
Manchmal kommen Fehler-Meldungen.
Die Fehler-Meldungen zeigen Elemente.
Aber die Elemente kann man nicht benutzen.
Die Funktionen vom Menü haben Beschreibungen.
Die Beschreibungen sind wichtig für das Vorlese-Programm.
Aber das Menü auf der Internet-Seite hat keine guten Beschreibungen.
Browser und Hilfen für Computer
Sie können in Ihrem Browser verschiedene Einstellungen machen.
Zum Beispiel:
Sie können den Text größer machen.
Sie können die Farbe ändern.
Sie können die Schrift ändern.
Sie benutzen ein Programm zum Vorlesen?
Dann können Sie unsere Inhalte gut benutzen.
Sie benutzen eine Software zum Vergrößern?
Oder Sie benutzen die Tastatur-Navigation?
Dann können Sie unsere Inhalte auch gut benutzen.
Ihre Rück-Meldung
Sie können uns eine Nachricht schreiben:
- Wenn Sie noch andere Fehler gefunden haben.
- Oder wenn Sie Informationen nicht finden können.
Dafür gibt es ein Online-Formular.
Das Online-Formular ist eine Art Brief im Internet.
Hier können Sie das Online-Formular benutzen:
Fehler melden
Leider gibt es das Formular nur in schwerer Sprache.
Die Adresse von der zuständigen Abteilung ist:
Landkreis Regensburg
Staatliche Schulämter im Landkreis und in der Stadt Regensburg
Donaustaufer Straße 70
93059 Regensburg
Das Durchsetzungs-Verfahren
Sie können sich auch an die Durchsetzungs-Stelle wenden.
Bei der Durchsetzungs-Stelle können Sie einen Antrag stellen.
Die Durchsetzungs-Stelle prüft dann die Internet-Seite.
Ob das Landrats-Amt sich an die Anforderungen hält.
Sie können den Antrag online stellen:
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Leider gibt es die Seite nur in schwerer Sprache.
Die Adresse von der Durchsetzungs-Stelle ist:
Landes-Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienst-Leistungs-Zentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungs-Stelle für barrierefreie Informations-Technik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de